§ 1 Grundlage
Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder. Sie kann vom Vorstand mit einfacher Mehrheit geändert werden. Die Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in § 4.5 der Vereinssatzung in der am 26.05.2025 beschlossenen Fassung. Durch die Zahlung des Mitgliedsbeitrages entstehen für die Mitglieder keine Ansprüche auf Sach- oder anders geartete Leistungen. Mitglieder, die dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich und gilt als anerkannt.
§ 2 Solidaritätsprinzip
Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen.
Die Höhe der Beitragspflicht richtet sich nach dem Mitgliederstatus.
Mitglieder, die den Mitgliedsbeitrag länger als ein Jahr nach Fälligkeit schulden, können durch den Vorstand ausgeschlossen werden.
Hat der Förderverein einem Mitglied gegenüber Forderungen (z.B. aus Beitragsrückständen), hat dieses Mitglied kein Stimmrecht, bis zur vollständigen Tilgung der Forderung.
§ 3 Beitragshöhe / Beitragsermäßigungen
Beiträge sind grundsätzlich im Voraus für ein Kalenderjahr zu entrichten.
§3.1 Jedes ordentliche Mitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 12 Euro zu zahlen.
§3.2 Jungmitglieder (Mitglieder unter 18 Jahren) sind beitragsfrei.
§3.3 Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
§3.4 Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Die Beitragsermäßigungen gelten jeweils für ein Kalenderjahr, sofern nichts anderes beschlossen wird. Ein Rechtsanspruch auf solche Zahlungserleichterungen besteht nicht. Nachweise für eine Ermäßigung sind selbstständig und fristgerecht zum Anfang des Kalenderjahres vorzulegen.
§ 4 Zahlungsform
- 1 Die Mitgliedsbeiträge sind mittels Lastschriftverfahren oder Kontoüberweisung zu zahlen.
Das Vereinskonto wird bei der Deutschen Bank geführt. Die IBAN lautet:
IBAN: DE90 1007 0848 0418 3364 00 die BIC lautet: DEUTDEDB110.
- 2 Die Mitglieder müssen den Verein umgehend in Textform über Änderungen ihrer Kontoverbindung informieren. Dies gilt insbesondere bei der Teilnahme am Lastschriftverfahren.
§ 5 Gebühren
§5.1 Eine Aufnahmegebühr entfällt.
§5.2 Für Beitragsrückstände können Mahngebühren in Höhe von 5 Euro pro Mahnung erhoben werden.
§5.3 Gebühren für eine Rücklast sind vom Mitglied zu tragen.
§ 6 Datenverarbeitung
Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder (z.B. Name und Kontoverbindung) werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben (z.B. der DSGVO) gespeichert.
§ 7 Ende der Beitragspflicht
Die Beitragspflicht endet mit der Mitgliedschaft, sofern keine offenen Forderungen mehr bestehen.
§ 8 Inkrafttreten
§ 8.1 Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss in Kraft.
§8.2 Eine Rückwirkende Änderung der Beitragsordnung ist nicht gestattet.